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Oberlandesgericht Düsseldorf, 20 U 100/23

Datum:
20.06.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 100/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2024:0620.20U100.23.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 14c O 57/20
 
Tenor:

I.

Die Berufung des Beklagten gegen das am 13. Juli 2023 verkündete Teil-Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Az.: 14c O 57/20, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es klarstellend wie folgt neu gefasst wird:

1.

Es wird festgestellt, dass der gegen die ehemalige Beklagte gerichtete Rechtsstreit im Umfang des ursprünglichen Klageantrags zu Ziffer 1. (2) erledigt ist.

2.

Der Rechtsstreit bleibt hinsichtlich der Klageanträge zu Ziffern 3. und 4. unterbrochen, soweit sie Handlungen betreffen, die vor dem 1. Juni 2020 stattgefunden haben; ebenfalls unterbrochen bleibt der Rechtsstreit in Bezug auf den Klageantrag zu Ziffer 5.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV.

Die Revision wird zugelassen.

 
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