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Oberlandesgericht Düsseldorf, 15 U 7/19

Datum:
03.09.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 U 7/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2024:0903.15U7.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 1 O 64/14
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.10.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Wuppertal (1 O 64/14) teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.07.2011 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle gegenwärtigen und künftigen materiellen sowie nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aufgrund des Bisses der Katze der Beklagten vom 24.08.2010 in der Praxis der Klägerin, Kleintierpraxis A., B.-Straße 0, 00000 C.-Stadt, zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder sonstigen Dritten übergegangen sind.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 837,52 EUR außergerichtliche Kosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.05.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 48% und die Beklagte zu 52%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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