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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-15 W 9/23

Datum:
03.05.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-15 W 9/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2023:0503.I15W9.23.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 4b O 94/21
 
Tenor:

I.Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin werden die Streitwertbeschlüsse der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 26.01.2023 – unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde – dahin abgeändert, dass der Streitwert für die Gerichtsgebühren erster Instanz auf 30.000,00 EUR festgesetzt wird.

II.Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

III.Zur Entscheidung über den verbliebenen Antrag der Prozessbevollmächtigten der Beklagten nach § 33 RVG wird die Sache an das Landgericht zurückgegeben.

 
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II.
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