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Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 UF 18/23

Datum:
10.03.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Familiensenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 UF 18/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2023:0310.3UF18.23.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Düsseldorf, 275 F 9/21
 
Tenor:

  I. Auf die Beschwerde der A. wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düsseldorf vom 09.12.2022 zu 2. Absätze 2 und 4 dahingehend abgeändert, dass ein Ausgleich der Anrechte beider Beteiligter bei den A. und der B. nicht stattfindet.

                            II. Von der Erhebung von Gerichtsgebühren wird abgesehen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

                            III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 
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