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Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 Kart 3/22

Datum:
17.05.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kartellsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Kart 3/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2023:0517.3KART3.22.00
 
Leitsätze:
 
Tenor:

Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 1. Dezember 2021 (BK…) wird insoweit aufgehoben, als unter Nr. 1 der Beschlussformel das Bestehen einer wirksamen Verfahrensregulierung für die Zeit ab der Inanspruchnahme vom 10. Juli 2017 nicht anerkannt wird.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Bundesnetzagentur trägt 80 % der Gerichtskosten und 80 % der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beschwerdeführerin. Diese trägt 20 % der Gerichtskosten und 20 % der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Kosten der Bundesnetzagentur. Eine weitere Kostenerstattung findet nicht statt.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf … Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.

 
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