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Oberlandesgericht Düsseldorf, 2 U 58/22

Datum:
20.04.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Schlussurteil
Aktenzeichen:
2 U 58/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2023:0420.2U58.22.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 4c O 76/20
 
Tenor:

I.              Die außergerichtlichen Kosten erster und zweiter Instanz der unbekannten Erben des ehemaligen Beklagten zu 2) trägt die Klägerin. Im Übrigen werden die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz der Beklagten zu 1) auferlegt.

II.              Die Berufungsrücknahme der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 01.02.2022 (Az.: 4c O 76/20), soweit es die unbekannten Erben des ehemaligen Beklagten zu 2) betrifft, hat den Verlust des von ihr eingelegten Rechtsmittels zur Folge.

III.              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV.              Ein Rechtsmittel wird nicht zugelassen.

V.              Der Streitwert wird für die erste und zweite Instanz auf 400.000,- € festgesetzt.

 
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I.

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II.

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2.

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4.

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III.

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