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Oberlandesgericht Düsseldorf, 20 U 66/22

Datum:
27.04.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 66/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2023:0427.20U66.22.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23. Februar 2022 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Az. 12 O 108/21 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor klarstellend dahingehend zu ergänzen ist, dass sich die Untersagung der Werbung für operative plastisch-chirurgische Eingriffe zur Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung wegen der Verurteilung zur Unterlassung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 33.000,00 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Beklagte kann die Vollstreckung im Übrigen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages leistet.

 
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