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Oberlandesgericht Düsseldorf, 1 U 173/22

Datum:
13.06.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 U 173/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2023:0613.1U173.22.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Duisburg, 11 O 14/21
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 11. Zivilammer – Einzelrichter – des Landgerichts Duisburg vom 4.8.2022 (11 O 14/21) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

1.)    an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 5.924,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2020 (Beklagte zu 3.)) bzw. seit dem 5.1.2021 (Beklagte zu 1.) und Beklagter zu 2.)) zu zahlen sowie

2.)    die Klägerin von der Forderung der Rechtsanwälte A. und B. in Höhe von 571,44 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Klägerin zu 27 % und die Beklagten zu 73 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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