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Oberlandesgericht Düsseldorf, 13 U 203/22

Datum:
31.01.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 U 203/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2023:0131.13U203.22.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 10 O 320/21
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. Juni 2022 verkündete Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (10 O 320/21) wird nach § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig verworfen.

Die Berufung des Beklagten gegen dieses Urteil wird nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, weil sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Beklagte und der weitere Beteiligte jeweils die Hälfte.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird festgesetzt auf € 50.000,00.

 
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