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Oberlandesgericht Düsseldorf, 12 U 59/22

Datum:
16.08.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 U 59/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2023:0816.12U59.22.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Krefeld, 7 O 167/20
Leitsätze:
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 23.11.2022 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 43.441,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.03.2022 zu zahlen.

Dem Beklagten bleibt vorbehalten, nach Erstattung des Betrags an die Masse seine Gegenansprüche, die sich nach Rang und Höhe mit den Beträgen decken, die die begünstigten Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätten, gegen den Kläger zu verfolgen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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