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Oberlandesgericht Düsseldorf, Verg 28/21

Datum:
16.03.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
Verg 28/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2022:0316.VERG28.21.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 05.05.2021 (VK1-12/21) aufgehoben.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, die Angebote der Antragstellerin in dem EU-Vergabeverfahren „Rahmenvereinbarung Kampfmittelräumleistung KBD WL 20-093“ wieder in die Wertung einzubeziehen und die Wertung erneut unter Berücksichtigung des Angebotes der Antragstellerin vorzunehmen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens vor der Vergabekammer trägt der Antragsgegner.

Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragstellerin in dem Verfahren vor der Vergabekammer wird für notwendig erklärt.

 
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