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Oberlandesgericht Düsseldorf, 8 UF 178/21

Datum:
24.08.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 UF 178/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2022:0824.8UF178.21.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 22 F 955/17
 
Tenor:

I.

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den am 09.09.2021 erlassenen Teil-Versäumnisbeschluss des Amtsgerichts -Familiengerichts- Mülheim an der Ruhr (22 F 955/17), durch den sie zur Zahlung nachehelichen Unterhalts in monatlicher Höhe von 642 € ab Rechtskraft der Scheidung verpflichtet wurde, wird als unzulässig verworfen.

II.

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Schlussbeschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 09.09.2021, durch den die Ehe geschieden und der Versorgungsausgleich geregelt wurde, wird zurückgewiesen.

III.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

 
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