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Oberlandesgericht Düsseldorf, 7 StS 3/19 BEW

Datum:
19.10.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 StS 3/19 BEW
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2022:1019.7STS3.19BEW.00
 
Tenor:

a)      nach ihrer Haftentlassung festen Wohnsitz zu nehmen unter der Adresse K.-straße 27, 0000 L. und sich zeitnah beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden,

b)      ihren Bewährungshelfer nach entsprechender terminlicher Vereinbarung mit ihm mindestens einmal im Kalendermonat aufzusuchen und dessen Weisungen zu befolgen,

c)      einmal monatlich zum präventiv-polizeilichen Gespräch zu erscheinen bei Herrn KOK M., Kriminalpolizeidirektion I., K 6, N.--Straße 4, 0000 I. (Tel: 00000 000-0000). Sie hat die von Herrn KOK M. oder dessen Vertreter bestimmten Termine für Gespräche einzuhalten,

d)     jede Änderung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts, jeden Schulwechsel sowie jede Arbeitsaufnahme dem Senat, dem Bewährungshelfer und der Kriminalpolizeidirektion I., K 6, Herrn KOK M., möglichst im Voraus, ansonsten unverzüglich schriftlich mitzuteilen,

e)      Auslandsreisen zwei Wochen vor Antritt gegenüber dem Bewährungshelfer anzuzeigen,

f)       keine Schriften und andere Verlautbarungen, die von terroristischen Vereinigungen islamistischer Prägung oder von Mitgliedern solcher Vereinigungen herrühren oder in denen Sympathie für solche Vereinigungen oder deren Mitglieder geäußert oder der „Dschihad" im Sinne eines bewaffneten Kampfes von Muslimen gegen Andersdenkende als legitim dargestellt oder hierzu aufgerufen wird, zu besitzen, über das Internet abzurufen oder zu verbreiten, insbesondere nicht über Internetforen sowie über soziale Netzwerke,

g)      nach ihrer Haftentlassung unverzüglich den Kontakt zum Aussteigerprogramm Kompetenzzentrum gegen Extremismus in Baden-Württemberg (KONEX), Postfach 50 07 29, 70337 Stuttgart, Tel. 0711/ 279-4555, E-Mail: ausstiegsberatung@konex.bwl.de, oder einer vergleichbaren Einrichtung in einem anderen Bundesland ihres zukünftigen Wohnsitzes (z.B. Aussteigerprogramm Islamismus, Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstraße 62-80, 40217 Düsseldorf) herzustellen und die Teilnahme am Aussteigerprogramm nicht von sich aus zu beenden,

h)     keinen Kontakt aufzunehmen mit O. P. und S. Q. R.

 
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