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Oberlandesgericht Düsseldorf, 6 StS 1/21

Datum:
31.05.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Strafsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 StS 1/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2022:0531.6STS1.21.00
 
Tenor:

1.Der Angeklagte B. wird wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit einer Zuwiderhandlung gegen das Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden Rechtsaktes der Europäischen Union, der der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

acht Jahren und sechs Monaten

verurteilt. Im Übrigen wird er freigesprochen.

2.Der Angeklagte C. wird wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von

drei Jahren und acht Monaten

verurteilt.

3.Der Angeklagte A. wird wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von

sechs Jahren und acht Monaten

verurteilt.

4.Der Angeklagte E. wird wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und mit vorsätzlichem unerlaubten Erwerb einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition sowie in einem weiteren Fall in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Erwerb einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition, mit vorsätzlichem unerlaubten Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition und mit vorsätzlichem unerlaubten Besitz von Patronenmunition zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

neun Jahren und sechs Monaten

verurteilt.

5.Der Angeklagte F. wird wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von

vier Jahren und neun Monaten

verurteilt.

6.Die in dieser Sache vom 29. April 2020 bis 3. August 2020 erlittene Auslieferungshaft des Angeklagten F. in Albanien wird im Maßstab von 1:2 auf die gegen ihn erkannte Freiheitsstrafe angerechnet.

7.Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens. Soweit der Angeklagte B. freigesprochen wurde, fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten B. der Staatskasse zur Last.

Angewendete Vorschriften:

§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1, 52, 53 StGB, § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Variante 8 AWG i.V.m. Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 632/2013 der Kommission vom 28. Juni 2013.

§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1, 52 StGB.

§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1, 52 StGB.

§§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Variante 2, 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1, 52, 53 StGB, §§ 2 Abs. 2, 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Variante 1 und 2, Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b Variante 2 WaffG.

§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1, 52 StGB.

 
1

Vorbemerkung

2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

A. Feststellungen

I. Persönliche Verhältnisse der Angeklagten

1. Persönliche Verhältnisse des Angeklagten B.

23 24 25 26 27 28 29 30 31 32

2. Persönliche Verhältnisse des Angeklagten C.

33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43

3. Persönliche Verhältnisse des Angeklagten A.

44 45 46 47 48 49 50

4. Persönliche Verhältnisse des Angeklagten E.

51 52 53 54 55 56 57

5. Persönliche Verhältnisse des Angeklagten F.

58 59 60 61 62 63 64 65

II. Die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“

66

1. Genese und Entwicklung der Vereinigung

67 68 69 70 71 72 73

2. Organisationsstruktur und Ziele des IS

74 75 76 77 78 79

3. Vorgehensweisen zur Verfolgung der Ziele

80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94

4. IS-Provinz Khorasan

a. Gründung, Entwicklung und Struktur der IS-Provinz Khorasan

95

b. Online-Netzwerk der IS-Provinz Khorasan

96 97 98

III. Geschehen im Vorfeld der mitgliedschaftlichen Beteiligungen der Angeklagten an der terroristischen Vereinigung IS

99 100 101 102

IV. Beteiligungshandlungen der Angeklagten an der terroristischen Vereinigung IS, die keine weiteren Strafgesetze verletzen (Tat 1, Fälle 1 und 6 der Anklage)

1. Verbreitung von Propaganda des IS über Zello und Telegram (Mitgliedschaftliche Beteiligungshandlung des Angeklagten A.)

103 104 105 106

2. Administration von Zello-Kanälen des IS (Mitgliedschaftliche Beteiligungshandlung des Angeklagten A.)

107 108 109 110 111

3. Programmierung und Weiterentwicklung einer radikalislamischen Handy-Applikation für den IS (Mitgliedschaftliche Beteiligungshandlung des Angeklagten A.)

a. Programmierung und Weiterentwicklung der „Umma“-App

112 113

b. Inhalte der „Umma“-App

114

c. Verbreitung der „Umma“-App

115

4. Rekrutierung des gesondert verfolgten Z1. als Mitglied der Zelle (Mitgliedschaftliche Beteiligungshandlung des Angeklagten A.)

116 117

5. Einrichtung des Zello-Gruppenchats (Mitgliedschaftliche Beteiligungshandlung des Angeklagten A.)

a. Beteiligung weiterer tadschikischer Staatsangehöriger an der Gruppe

118

b. Einrichtung des Chats und Hinzufügen des Zello-Accounts des X1. Y1.

119

6. Teilnahme an ideologischen Schulungen des X1. Y1. im Rahmen eines Zello-Gruppenchats (Mitgliedschaftliche Beteiligungshandlung der Angeklagten F., A., C., B. und E.)

120 121 122 123 124 125

7. Teilnahme an simulierten Kampfübungen der Zelle beim Paintball (Mitgliedschaftliche Beteiligungshandlung der Angeklagten F., A., C. und E.)

126 127 128

8. Vorbereitung eines Auftragsmordes in Albanien zur Finanzierung des IS (Mitgliedschaftliche Beteiligungshandlung des Angeklagten B.)

a. Beauftragung des Angeklagten B. durch einen Finanzagenten des IS

129 130 131 132 133 134

b. Ablauf der Reise nach Albanien und Aufenthalt in Tirana

135 136 137

c. Abbruch des geplanten Auftragsmordes und Rückreise nach Österreich

138

9. Teilnahme an der Abstimmung betreffend die Vorbereitung jihadistischer Anschläge (Mitgliedschaftliche Beteiligungshandlung der Angeklagten F., A., C. und E.)

a. Zello-Gruppenchat am 2. März 2019

139 140 141

b. Treffen am 3. März 2019

142

10. Vorbereitungen für einen jihadistischen Sprengstoffanschlag in Deutschland (Mitgliedschaftliche Beteiligungshandlung der Angeklagten A. und E.)

143 144 145 146

11. Organisation von Unterstützung für inhaftierte beziehungsweise abgeschobene Zellenmitglieder (Mitgliedschaftliche Beteiligungshandlung des Angeklagten B.)

a. Staatliche Maßnahmen gegen Zellenmitglieder

147 148

b. Finanzielle Unterstützung der in Untersuchungshaft befindlichen Zellenmitglieder Z1. und E.

149

c. Unterstützung des abgeschobenen Angeklagten F. zum Zwecke seiner Rückkehr nach Deutschland

150 151 152

12. Finanzielle Unterstützung von Angehörigen inhaftierter oder getöteter IS-Kämpfer in nordsyrischen Lagern (Mitgliedschaftliche Beteiligungshandlung des Angeklagten B.)

a. Inhaftierung von IS-Anhängerinnen in nordsyrischen Flüchtlingslagern

153

b. Vermittlertätigkeit des Angeklagten B. für Geldzahlungen in die Flüchtlingslager Al-Haul und Roj

154

c. Organisation eines Bargeldtransfers in die Türkei

155 156 157 158

V. Sammlung von 550 Euro für den IS innerhalb der Zelle und unter IS-Sympathisanten sowie Transfer des Geldes nach Syrien (Tat 2, Fall 4 der Anklage)

1. Aufforderung des U2. zu Spenden an den IS und Kontakte des gesondert verfolgten Z1. zu U2. und V2.

159 160

2. Beteiligung des Angeklagten B. an der Spendensammlung und dem Geldtransfer

161 162 163 164

VI. Erwerb und Vorhalten einer Selbstladepistole nebst Munition für jihadistische Anschläge im Sinne der IS-Ideologie (Tat 3, Fall 3 der Anklage)

165 166 167

VII. Vorbereitung eines jihadistisch motivierten Schusswaffenattentates auf den Islamkritiker F3. (Tat 4, Fall 2 der Anklage)

1. Tatplan des Angeklagten E.

168 169

2. Billigung des Tatplans durch X1. Y1.

170 171

3. Verfolgung und Beobachtung des F3.

172

4. Vorbereitung der Beschaffung einer Pistole als Tatwaffe

173

5. Treffen zur Übergabe der Pistole am 14. März 2019

174 175

B. Beweiswürdigung

I. Einlassungen der Angeklagten

1. Überblick

a. Angeklagte B., A. und F.

176

b. Angeklagter C.

177

c. Angeklagter E.

178 179

2. Einlassung des Angeklagten C. in der Hauptverhandlung

a. Einlassung des Angeklagten C. zu seinen persönlichen Verhältnissen

180

b. Einlassung des Angeklagten C. zu den Angaben des gesondert verfolgten Z1.

181

c. Einlassung des Angeklagten C. zu den Beteiligungshandlungen an der terroristischen Vereinigung IS, die keine weiteren Strafgesetze verletzen (Tat 1, Fälle 1 und 6 der Anklage)

aa. Der Angeklagte C. hat bestritten, dass der gesondert verfolgte Z1. durch einen der Angeklagten rekrutiert worden sei. Die Initiative zu der Gruppengründung und dem Zello-Gruppenchat (A. IV. 4. und 5) sei vielmehr von Z1. selbst ausgegangen, der ein „Scharfmacher“ gewesen sei und Leute für den bewaffneten Jihad des IS gesucht habe. Der Angeklagte C. hat behauptet, er habe insoweit stets ablehnend reagiert, gleichwohl aber das Angebot zu einem religiösen Unterricht gerne angenommen.
bb. Seine Teilnahme an dem Zello-Gruppenchat hat der Angeklagte C. eingeräumt (A. IV. 6). Er habe aber insgesamt weniger als einen Monat daran teilgenommen und die Zello-Gruppe nach dem 2. März 2019 vorzeitig verlassen.
182 183
cc. Der Angeklagte C. hat die Teilnahme an einem Paintball-Training mit anderen Gruppenmitgliedern in Abrede gestellt. Er habe zwar geplant teilzunehmen, dann aber krankheitsbedingt absagen müssen. Das Treffen zum Paintball habe außerdem nur dem Freizeitvergnügen dienen sollen (A. IV. 7).
dd. Seine Teilnahme an dem Zello-Gruppenchat am 2. März 2019 hat der Angeklagte C. eingeräumt (A. IV. 9). Er hat aber in Abrede gestellt, dass dabei der bewaffnete Jihad thematisiert wurde. Auch seine Teilnahme an dem Treffen der Gruppe am 3. März 2019 hat er bestritten.

3. Einlassung des Angeklagten F. in der Hauptverhandlung

a. Einlassung des Angeklagten F. zu den persönlichen Verhältnissen

184

b. Einlassung des Angeklagten F. zu den Beteiligungshandlungen an der terroristischen Vereinigung IS, die keine weiteren Strafgesetze verletzen (Tat 1, Fälle 1 und 6 der Anklage)

aa. Der Angeklagte F. hat die Teilnahme an einem Gruppenchat mit Y1. eingeräumt (A. IV. 6).
185
bb. Die Teilnahme an einem Paintball-Training mit anderen Gruppenmitgliedern hat der Angeklagte F. eingeräumt (A. IV. 7), aber in Abrede gestellt, dass dabei ein bestimmtes Szenario trainiert oder der Umgang mit echten Waffen simuliert wurde.
cc. Seine Teilnahme an dem Zello-Gruppenchat am 2. März 2019 hat der Angeklagte E. eingeräumt. Dabei sei auch über den zu bevorzugenden Ort für den bewaffneten Jihad gesprochen worden (A. IV. 9).
186
dd. Der Angeklagte E. hat die Vorbereitung eines jihadistischen Sprengstoffanschlags in Deutschland durch ihn oder andere Mitglieder der Gruppe bestritten (A. IV. 10). Zwischen den Aktivitäten und Kommunikationsinhalten der Gruppenmitglieder habe kein Zusammenhang bestanden.
187 188

c. Einlassung des Angeklagten E. zu dem Erwerb und dem Vorhalten einer Selbstladepistole nebst Munition für jihadistische Anschläge im Sinne der IS-Ideologie (Tat 3, Fall 3 der Anklage)

189

d. Einlassung des Angeklagten E. zu der Vorbereitung eines jihadistisch motivierten Schusswaffenattentats auf den Islamkritiker F3. (Tat 4, Fall 2 der Anklage)

190 191 192 193

II. Zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten

1. Zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten B.

194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208

2. Zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten C.

209 210 211 212 213

3. Zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten A.

214 215 216 217 218 219 220

4. Zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten E.

221 222 223 224

5. Zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten F.

225 226 227 228 229

III. Zu der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“

1. Zu der Vereinigung IS

230

2. Zu der IS-Provinz Khorasan

a. Zu der Gründung, Entwicklung und Struktur der IS-Provinz Khorasan

231

b. Zu dem Online-Netzwerk der IS-Provinz Khorasan

232 233 234 235 236 237

IV. Zu dem Geschehen im Vorfeld der mitgliedschaftlichen Beteiligungen der Angeklagten an der terroristischen Vereinigung IS

1. Zu den Aktivitäten des Angeklagten A. im Online-Netzwerk der IS-Provinz Khorasan ab April 2017

238

2. Zu der Person des X1. Y1.

239

3. Zu den durch X1. Y1. genutzten Zello-Kennungen

a. Zu den einzelnen Accounts des X1. Y1.

240 241 242 243 244 245

b. Zu dem Lichtbildvergleichsgutachten betreffend X1. Y1.

246 247 248 249 250

V. Zu den Angaben des gesondert verfolgten Z1. betreffend die verschiedenen Beteiligungshandlungen der Angeklagten an der terroristischen Vereinigung IS

251 252

1. Überblick über die Angaben der Zeugen EKHK M3. und RiLG X.

253 254

2. Glaubhaftigkeit der Angaben der Zeugen EKHK M3. und RiLG X.

255 256

3. Würdigung der Angaben des gesondert verfolgten Z1.

257 258 259 260 261 262

VI. Zu den Beteiligungshandlungen der Angeklagten an der terroristischen Vereinigung IS, die keine weiteren Strafgesetze verletzen (Tat 1, Fälle 1 und 6 der Anklage)

1. Zu der Verbreitung von Propaganda des IS über Zello und Telegram durch den Angeklagten A.

263

a. Zu den Propagandaaktivitäten bei Zello

264

b. Zu den Telegram-Gruppenchats „Xalifat Xalifat“

265 266 267 268 269 270

c. Zu dem Vorstellungsbild des Angeklagten A. betreffend X1. Y1.

271

2. Zu der Administration von Zello-Kanälen des IS durch den Angeklagten A.

a. Zu der Verwaltung der Zello-Kanäle

272 273

b. Zu der Person des R2. und dem Vorstellungsbild des Angeklagten A. zu R2.

274 275 276

3. Zu der Programmierung und Weiterentwicklung einer radikalislamischen Handy-Applikation für den IS

a. Zu der Programmierung und Weiterentwicklung der „Umma“-App

277 278 279 280 281 282 283

b. Zu den Inhalten der „Umma“-App

284 285 286 287 288 289 290

c. Zu der Verbreitung der „Umma“-App

291 292

4. Zu der Rekrutierung des gesondert verfolgten Z1. als Mitglied der Zelle

293

a. Würdigung der Angaben des Zeugen RiLG X. zu den Angaben des gesondert verfolgten Z1. betreffend seine Rekrutierung

294

b. Würdigung der Einlassung des Angeklagten C. zu seiner angeblichen Rekrutierung durch den gesondert verfolgten Z1. 

295 296 297

c. Zello-Chat-Inhalte zu der Rekrutierung des Z1. durch den Angeklagten A.

298 299 300

d. Weitere Belege für die radikalislamische Einstellung der Angeklagten A., C. und E.

301 302

e. Telegram-Sprachnachricht zu dem Plan einer Teilnahme am Jihad in Tadschikistan

303

5. Zu der Einrichtung des Zello-Gruppenchats

a. Zu der Beteiligung weiterer tadschikischer Staatsangehöriger an der Gruppe

aa. Zu der Beteiligung des Angeklagten F. und des gesondert verfolgten T2.
304 305 306 307 308
bb. Zu der Beteiligung des Angeklagten B.
309 310 311 312 313 314 315

b. Zu der Einrichtung des Chats und Hinzufügen des Zello-Accounts des X1. Y1.

aa. Zu der Einrichtung des Zello-Gruppenchats
316 317 318
bb. Zu der Nutzung des Zello-Accounts „usto1984“ durch X1. Y1.
319 320 321

6. Zu der Teilnahme an ideologischen Schulungen des X1. Y1. im Rahmen eines Zello-Gruppenchats

a. Zu der Teilnahme der Angeklagten F., A., C. und E. am Zello-Gruppenchat

322 323 324 325
aa. Zu den Zello-Accounts der Angeklagten F., A., C. und E.
326 327
(1) Zu dem Zello-Account des Angeklagten F.
328
(2) Zu den Zello-Accounts des Angeklagten A.
329
(3) Zu den Zello-Accounts des Angeklagten C.
330 331 332 333
(4) Zu den Zello-Accounts des Angeklagten E.
334
(5) Zu den Zello-Accounts der gesondert verfolgten Z1. und T2.
335 336
bb. Zu dem Beginn des Zello-Gruppenchats am 12. Januar 2019 unter Beteiligung von F., A., C. und E.
337 338 339

b. Zu der Teilnahme des Angeklagten B. am Zello-Gruppenchat

aa. Zu der Schulung im Februar 2019
340 341 342 343 344
bb. Zu der Schulung im Januar 2019
345 346 347 348 349

c. Zu dem Inhalt des Zello-Gruppenchats

350 351 352 353 354

d. Zu dem Vorstellungsbild der Angeklagten

355 356 357 358

e. Zu dem Ende des Zello-Gruppenchats

359

7. Zu der Teilnahme an simulierten Kampfübungen der Zelle beim Paintball

a. Zu Paintball als simulierte Kampfübung

360 361 362 363 364 365 366 367 368

b. Zu den einzelnen Paintball-Veranstaltungen

aa. Zu dem Paintball-Training am 13. Januar 2019
369 370 371 372 373 374 375
bb. Zu dem Paintball-Training am 16. Februar 2019
376
cc. Zu dem abgesagten Paintball-Training im März 2019
377 378

8. Zu der Vorbereitung eines Auftragsmordes in Albanien zur Finanzierung des IS

a. Zu der Beauftragung des Angeklagten B. durch einen Finanzagenten des IS

379
aa. Zu der Nutzung des Telegram-Accounts @Shaa_fa durch U2.
380 381 382 383 384 385
bb. Zu der Person des U2.
386 387 388 389 390 391 392 393 394 395 396
cc. Zu der Beauftragung des gesondert verfolgten Z1.
397
dd. Zu der Identität der Zielperson
398
ee. Zu dem IS-Finanzagenten T4.
399 400 401
ff. Zu der Verwendung des Erlöses zugunsten des IS
402 403 404 405 406 407 408 409 410 411
hh. Zu „Abu Hamza“
412

b. Zu dem Ablauf der Reise nach Albanien und dem Aufenthalt in Tirana

413 414 415 416 417 418 419 420

c. Zu dem Abbruch des geplanten Auftragsmordes und der Rückreise nach Österreich

421 422

9. Zu der Teilnahme an der Abstimmung betreffend die Vorbereitung jihadistischer Anschläge

a. Zu dem Zello-Gruppenchat am 2. März 2019

423
aa. Zu den Beteiligten an dem Zello-Gruppenchat am 2. März 2019
424 425 426 427 428 429 430 431 432 433 434 435 436
bb. Zu dem Inhalt des Zello-Gruppenchats am 2. März 2019
437 438 439 440

b. Zu dem Treffen am 3. März 2019

aa. Zu den Teilnehmern des Treffens
441 442 443
bb. Zu dem Inhalt des Treffens
444 445

10. Zu den Vorbereitungen für einen jihadistischen Sprengstoffanschlag in Deutschland

446

a. Zu der Anleitung für die Herstellung einer Spreng-oder Brandvorrichtung

447 448

b. Zu der Abstimmung eines Treffens zwischen dem Angeklagten E. und dem gesondert verfolgten T2.

449 450 451 452 453 454 455 456 457 458 459 460

c. Zu den Erkundigungen über das Drachen- und Fallschirmfliegen

461 462 463 464 465 466 467 468 469 470 471 472 473 474 475

11. Zu der Organisation von Unterstützung für die inhaftierten beziehungsweise abgeschobenen Zellenmitglieder Z1., F. und E.

a. Zu den staatlichen Maßnahmen gegen Zellenmitglieder

476 477 478 479 480

b. Zu der finanziellen Unterstützung der in Untersuchungshaft befindlichen Zellenmitglieder Z1. und E.

aa. Die Zahlungen an die inhaftierten Zellenmitglieder E. und Z1. (A. IV. 11. b) hat der Senat anhand der Kontoaufstellungen der Justizvollzugsanstalten N1. und Q. sowie der Angaben der Zeugin Z2. nachvollzogen. Die Feststellungen zu der Beteiligung und Rolle des Angeklagten B. beruhen ebenfalls auf der glaubhaften Schilderung der Zeugin Z2., seiner ehemaligen Flüchtlingshelferin. Die Zeugin hat bekundet, sie habe die beiden Geldtransfers auf Weisung des Angeklagten B. vorgenommen. B. habe ihr dazu erklärt, es sei besser, wenn sein Name in diesem Zusammenhang nicht auftauche. Sie habe diese Erklärung zum damaligen Zeitpunkt nicht hinterfragt.
bb. Dass das an den gesondert verfolgten Z1. überwiesene Geld aus einer Sammlung der Zelle stammte, hat der Senat dem Wortprotokoll zu einem Telefonat vom 19. November 2019 zwischen Z1. und B. entnommen. Der gesondert verfolgte Z1. hat nach Bekunden des Zeugen RiLG X. den Inhalt des hierzu erstellten Wortprotokolls als zutreffend bestätigt und den Hintergrund des Telefonats erläutert. Danach nahm Z1. aus der Untersuchungshaft heimlich telefonisch Kontakt zu dem überwachten Telefonanschluss des Angeklagten B. auf, um sich bei ihm und dem ebenfalls anwesenden Angeklagten E. für die finanzielle Unterstützung zu bedanken und Grüße an den Angeklagten F. („Anas“) auszurichten („Ja, danke, sende jeden Monat so viel, wenn Du kannst. […] Okay, passt auf Euch auf. Grüße auch an […] Anas. […]“). Die Äußerungen des Angeklagten B. in dem Wortprotokoll belegen durch die Verwendung des Plurals, dass das Geld nicht von ihm allein stammte, sondern auch andere Mitglieder der Gruppe involviert waren („…wir haben etwas Trinkgeld gesendet, hast du es bekommen?“, „Ok, wir senden jeden Monat…“), was angesichts seiner beengten finanziellen Verhältnisse auch plausibel ist. Dass der angerufene Anschluss durch den Angeklagten B. genutzt wurde, ergibt sich aus dem Auswertebericht des KOK J3. vom 19. Mai 2020 zu der Telekommunikationsüberwachung bei B..
481 482 483 484 485 486 487 488 489 490

c. Zu der Unterstützung des abgeschobenen Angeklagten F. zum Zwecke seiner Rückkehr nach Deutschland

aa. Die Feststellungen zu der Unterstützung des Angeklagten F. nach dessen Abschiebung (A. IV. 11. c) beruhen auf Wort- und Inhaltsprotokollen zu Gesprächen, die im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung bei dem Angeklagten B. aufgezeichnet wurden. Danach berichtete der Angeklagte B. verschiedenen Gesprächspartnern in mehreren Telefonaten am und um den 7. November 2019, den Angeklagten F. für 7.000 Euro „freikauft“ beziehungsweise „gekauft“ zu haben. In einem Telefonat am 10. November 2010 erklärte er, selbst mit der „kranken Person“ gesprochen und diesen „aus dem Krankenhaus geholt“ zu haben, wofür man auch dessen Pkw habe verkaufen müssen. Dass es sich dabei um eine Tarnbezeichnungen für den Gefangenen und das Gefängnis handelte, hat der Angeklagte B. in einem deutschsprachigen Telefonat mit einem unbekannten Dritten am 7. November 2019 selbst erklärt:
491 492 493 494 495 496 497 498 499 500 501 502 503 504 505
bb. Die Feststellungen zu der Unterstützung des Angeklagten F. in Albanien beruhen auf den glaubhaften Angaben des Finanzermittlers KHK W4. und auf der Auswertung der auf dem Mobiltelefon „Apple iPhone 6 plus“ des Angeklagten B. gespeicherten Signal-Chats. Die Ergebnisse dieser Auswertung hat der Senat dem Vermerk des Bundeskriminalamts (KOKin U3.) vom 26. August 2020 entnommen.
506 507 508 509

12. Zu der finanziellen Unterstützung von Angehörigen inhaftierter oder getöteter IS-Kämpfer in nordsyrischen Lagern

a. Zu der Inhaftierung von IS-Anhängerinnen in nordsyrischen Flüchtlingslagern

510

b. Zu der Vermittlertätigkeit des Angeklagten B. für Geldzahlungen in die Flüchtlingslager Al-Haul und Roj

511 512 513 514 515 516

c. Zu der Organisation eines Bargeldtransfers in die Türkei

517 518
aa. Zu der Vorbereitung und dem Ablauf des Bargeldtransfers
519 520 521 522 523 524
bb. Zu der Höhe des geschmuggelten Bargeldes
525 526
cc. Zu dem Verwendungszweck des geschmuggelten Bargeldes
527 528 529 530 531 532

VII. Zu der Sammlung von 550 Euro für den IS innerhalb der Zelle und unter IS-Sympathisanten sowie dem Transfer des Geldes nach Syrien (Tat 2, Fall 4 der Anklage)

1. Zu der Aufforderung des U2. zu Spenden an den IS und Kontakten des gesondert verfolgten Z1. zu U2. und V2.

533 534 535

2. Zu der Beteiligung des Angeklagten B. an der Spendensammlung und dem Geldtransfer

a. Zu der Spendensammlung

536 537 538 539 540 541 542

b. Zu dem Geldtransfer in die Türkei

543 544 545 546 547 548 549 550 551 552

c. Zu dem Weitertransfer des Geldes nach Syrien an den IS

553 554 555 556 557 558

VIII. Zu dem Erwerb und dem Vorhalten einer Selbstladepistole nebst Munition für jihadistische Anschläge im Sinne der IS-Ideologie (Tat 3, Fall 3 der Anklage)

1. Zu dem Erwerb und dem Vorhalten der Waffe nebst Munition

559 560 561 562 563 564

2. Zu der Verwendungsabsicht des Angeklagten E.

565 566 567 568 569

IX. Zu der Vorbereitung eines jihadistisch motivierten Schusswaffenattentates auf den Islamkritiker F3. (Tat 4, Fall 2 der Anklage)

1. Zu dem Tatplan des Angeklagten E.

570 571 572 573 574 575

2. Zu der Billigung des Tatplans durch X1. Y1.

a. Zu der Nutzung des Zello-Accounts „muhib_1980“ durch X1. Y1.

576 577 578

b. Zu dem Inhalt des Chats des Angeklagten E. mit X1. Y1.

579 580 581 582

c. Zu F3. als Gegenstand des Chat-Inhaltes

583 584 585 586

3. Zu der Verfolgung und Beobachtung des F3.

a. Zu der Verfolgung und Beobachtung bis zu dem Abbruch im Zuge einer Ampelschaltung

587 588 589 590

b. Keine Bewaffnung während der Verfolgung und Beobachtung

591 592

c. Kein erneutes Antreffen des F3. und keine freiwillige Abstandnahme von dem Attentatsplan

593 594 595 596 597 598

4. Zu der Vorbereitung der Beschaffung einer Pistole als Tatwaffe

a. Zu den telefonischen Kontakten am 13. und 14. März 2019

599 600 601 602 603 604 605 606 607 608 609 610 611 612 613 614 615 616 617 618 619 620 621

b. Zu der Verwendungsabsicht des Angeklagten E.

622 623

5. Zu dem Treffen zur Übergabe der Pistole am 14. März 2019

a. Zu dem Treffen bis zu der Begutachtung der Waffe

624 625

b. Zu dem Verkauf und der Übergabe der Pistole an den Angeklagten E.

626 627 628 629 630 631 632

c. Zu dem Erfordernis einer waffenrechtlichen Erlaubnis für die Pistole

633 634

X. Eventualbeweisanträge der Verteidigung des Angeklagten E.

635 636

1. Antrag auf Einführung eines abgehörten Telefonats vom 14. März 2019, ab 13:36 Uhr

637 638 639 640

2. Antrag auf Inaugenscheinnahme mehrerer Telefonate zu der Rückkehr des Angeklagten E. in seine Wohnung nach der Observation

641 642 643

3. Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zu dem Aufnahmedatum des Bildes der Waffe mit Schalldämpfer

644 645

4. Antrag auf Anfrage zu einem Telefonat des gesondert verfolgten Z1. am 14. März 2019 betreffend den Verkauf der Waffe sowie auf dessen Beiziehung und Inaugenscheinnahme

646 647 648 649 650

XI. Hilfsbeweisanträge der Verteidigung des Angeklagten F.

651

1. Hilfsbeweisantrag auf Vernehmung der Journalistin T6.

652 653 654 655 656 657 658

2. Hilfsbeweisantrag auf  Verlesung der Mitschriften des Zeugen RiLG X.

659 660 661 662 663 664 665 666 667 668 669 670 671 672

3. Hilfsbeweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zu dem Paintball-Training

673 674 675 676 677

C. Rechtliche Würdigung

I. Strafbarkeit des Angeklagten B.

1. Strafbarkeit des Angeklagten B. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland gemäß §§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 StGB (Tat 1, Fälle 1 und 6 der Anklage)

678

a. Objektiver und subjektiver Tatbestand

aa. Ausländische terroristische Vereinigung
679 680
bb. Mitgliedschaftliche Eingliederung des Angeklagten B.
681 682 683 684
cc. Mitgliedschaftliche Beteiligungshandlungen des Angeklagten B.
685 686 687 688 689 690
dd. Subjektiver Tatbestand
691
ee. Anwendbarkeit deutschen Strafrechts/Ermächtigung zur Strafverfolgung
692 693

b. Rechtswidrigkeit und Schuld

694 695

2. Sammlung von 550 Euro für den IS innerhalb der Zelle und unter IS-Sympathisanten sowie Transfer des Geldes nach Syrien (Tat 2, Fall 4 der Anklage)

a. Strafbarkeit des Angeklagten B. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland gemäß §§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 StGB

696

b. Strafbarkeit des Angeklagten B. wegen Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Variante 8 AWG i.V.m. Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 632/2013 der Kommission vom 28. Juni 2013

697 698 699 700 701 702

3. Konkurrenzen

703 704 705

II. Strafbarkeit des Angeklagten C.

706 707 708 709 710 711 712 713 714 715 716

III. Strafbarkeit des Angeklagten A.

717 718 719 720 721 722 723 724 725 726 727 728 729 730 731 732 733 734 735

IV. Strafbarkeit des Angeklagten E.

1. Strafbarkeit des Angeklagten E. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland gemäß §§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 StGB (Tat 1, Fall 1 der Anklage)

736 737 738 739 740 741 742 743 744 745 746 747

2. Erwerb und Vorhalten einer Selbstladepistole nebst Munition für jihadistische Anschläge im Sinne der IS-Ideologie (Tat 3, Fall 3 der Anklage)

a. Strafbarkeit des Angeklagten E. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland gemäß §§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 StGB

748

b. Strafbarkeit des Angeklagten E. wegen vorsätzlichen unerlaubten Erwerbs einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG

749 750

c. Strafbarkeit des Angeklagten E. wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG

751 752

d. Strafbarkeit des Angeklagten E. wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes von Patronenmunition gemäß § 52 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b WaffG

753 754

3. Vorbereitung eines jihadistisch motivierten Schusswaffenattentates auf den Islamkritiker F3. (Tat 4, Fall 2 der Anklage)

a. Strafbarkeit des Angeklagten E. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland gemäß §§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 StGB

755 756

b. Strafbarkeit wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a Abs. 1, Abs. 2 StGB

757 758 759 760

c. Strafbarkeit des Angeklagten E. wegen vorsätzlichen unerlaubten Erwerbs einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG

761 762

4. Konkurrenzen

763 764 765

V. Strafbarkeit des Angeklagten F.

766 767 768 769 770 771 772 773 774 775 776

D. Teilfreispruch betreffend den Angeklagten B.

777

1. Anklagevorwurf und rechtliche Würdigung zu Fall 6 der Anklage

778

2. Keine Strafbarkeit des Angeklagten B. wegen Zuwiderhandlung gegen das Bereitstellungsverbot nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 AWG durch Organisation des Bargeldtransfers bei Tat 1

779 780 781 782 783

E. Strafzumessung

I. Strafrahmen

1. Regelstrafrahmen

784 785

2. Keine Verschiebung nach §§ 129a Abs. 6, 49 Abs. 2 StGB

786 787

3. Keine Verschiebung nach §§ 129a Abs. 7, 129 Abs. 7, 49 Abs. 2 StGB

788 789 790

II. Konkrete Strafzumessung betreffend den Angeklagten B.

1. Einzelstrafen

791 792 793 794 795 796 797 798 799 800 801 802

2. Gesamtstrafenbildung

803 804 805 806 807

III. Konkrete Strafzumessung betreffend den Angeklagten C.

808 809 810 811 812 813 814 815 816 817 818 819

IV. Konkrete Strafzumessung betreffend den Angeklagten A.

820 821 822 823 824 825 826 827 828 829

V. Konkrete Strafzumessung betreffend den Angeklagten E.

1. Einzelstrafen

830 831 832 833 834 835 836 837 838 839 840 841 842

2. Gesamtstrafenbildung

843 844 845 846 847

VI. Konkrete Strafzumessung betreffend den Angeklagten F.

848 849 850 851 852 853 854 855 856

F. Anrechnungsentscheidung betreffend die Auslieferungshaft des Angeklagten F.

857 858 859

G. Kostenentscheidung

860
 

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