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Oberlandesgericht Düsseldorf, 5 WF 4/22

Datum:
03.03.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 WF 4/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2022:0303.5WF4.22.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 18 F 106/18
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den am 4. Januar 2022 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Mönchengladbach-Rheydt (18 F 106/18) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Der Antrag der Antragsgegnerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

Dem Antragsteller wird für seine Verteidigung gegen die Beschwerde der Antragsgegnerin notwendige ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

 
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