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Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 Wx 35/21

Datum:
26.04.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Wx 35/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2022:0426.3WX35.21.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Duisburg, HRB 20416
Leitsätze:

Bei der Umrechnung des Stammkapitals und der Stammeinlagen auf Euro können die Gesellschafter einer GmbH alternativ von der Methode des Herunterbrechens und der Additionsmethode Gebrauch machen.

 
Tenor:

I.          Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts (Registergericht) Duisburg vom 25. Januar 2021 aufgehoben und das Amtsgericht angewiesen, über den Eintragungsantrag der Beteiligten vom 1. Dezember 2020 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden.

II.        Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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