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Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 WF 3/22

Datum:
07.03.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 WF 3/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2022:0307.3WF3.22.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Kleve, 19 F 234/20
 
Tenor:

Der Antragstellerin wird auf ihre sofortige Beschwerde unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht – Kleve vom 01.12.2021 auch insoweit ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin A. in B-Stadt bewilligt, als sie beantragt, den Antragsgegner zu verpflichten, an sie Trennungsunterhalt zu zahlen für die Zeit von August 2020 bis Dezember 2021 in Höhe rückständiger insgesamt 6.155 € und ab Januar 2022 in Höhe monatlicher insgesamt 358 €. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen.

Die Gebühr gemäß Ziffer 1912 FamGKG-KV wird auf die Hälfte ermäßigt.

 
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