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Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 UF 91/22

Datum:
30.11.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Familiensenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 UF 91/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2022:1130.3UF91.22.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Kleve, 4 F 123/21
 
Tenor:

I. Auf die Beschwerden der A. und der B. wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Kleve vom 01.08.2022 zu b. Absätze 2 und 4 dahingehend abgeändert, dass ein Ausgleich der Anrechte beider Beteiligter bei der A. und der B. nicht stattfindet.

                            II. Von der Erhebung von Gerichtsgebühren wird abgesehen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

                            III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 
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