Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 Kart 4/22

Datum:
30.11.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kartellsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Kart 4/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2022:1130.3KART4.22.00
 
Leitsätze:

8 Abs. 1 Nr. 9 KWKAusV erfordert die Angabe eines taggenauen voraussichtlichen Datums der (Wieder-)Aufnahme des Dauerbetriebs einer KWK-Anlage. Eine Monatsangabe im Gebotsformular muss die Bundesnetzagentur nicht im Wege der Auslegung vervollständigen. Die hierfür erforderlichen Erwägungen gehen über ihre im Ausschreibungsverfahren nur eingeschränkt bestehenden individuellen Prüf- und Befassungspflichten hinaus.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten der Bundesnetzagentur trägt die Beschwerdeführerin.

Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank