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Oberlandesgericht Düsseldorf, 23 U 209/21

Datum:
27.09.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 U 209/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2022:0927.23U209.21.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Kleve, 2 O 462/11
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten zu 1. bis 3. wird das am 06.10.2021 verkündete Grund- und Teilendurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten zu 4. bis 6. werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 255.645,94 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berufung der Beklagten zu 4. bis 6. wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin zu 97 % und die Beklagten zu 4. bis 6. als Gesamtschuldner zu 3 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. bis 3. trägt die Klägerin. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagten zu 4. bis 6. als Gesamtschuldner zu 3 %. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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