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Oberlandesgericht Düsseldorf, 20 U 292/20

Datum:
24.02.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 292/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2022:0224.20U292.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Mönchengladbach, 8 O 23/19
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 16.10.2020 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mönchengladbach abgeändert und der Beklagte verurteilt,

1.              es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen, wie nachstehend wiedergegeben zu werben:

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2.              an den Kläger 299,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.12.2019 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

 

Gründe

A)

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

B)

16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28
 

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