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Oberlandesgericht Düsseldorf, 20 U 280/20

Datum:
19.05.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 280/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2022:0519.20U280.20.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 21. August 2020 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf – Az.: 38 O 211/19 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Verurteilung zur Unterlassung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000 € und die zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 500 € abwenden. Im Übrigen kann die Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.

 
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