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Oberlandesgericht Düsseldorf, 13 W 31/22

Datum:
30.08.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 W 31/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2022:0830.13W31.22.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 9 O 483/21
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird die Kostengrundentscheidung im Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 1. Juni 2022 (9 O 483/21) dahin abgeändert, dass die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens, dem Kläger auferlegt werden.

              Die gegen die Streitwertfestsetzung in diesem Beschluss gerichtete Beschwerde der Beklagten wird als unzulässig verworfen.

              Der Senat setzt den Gegenstandswert des Rechtsstreits von Amts wegen fest auf bis € 110.000,00.

 
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