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Oberlandesgericht Düsseldorf, 12 W 12/22

Datum:
15.09.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 W 12/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2022:0915.12W12.22.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Kleve, 4 O 342/21
Leitsätze:
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der ihr Prozesskostenhilfegesuch zurückweisende Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 10.05.2022 (4 O 342/21) in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses v. 24.05.2022 abgeändert.

Der Antragstellerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Klage gemäß dem Klageentwurf vom 22.12.2021 mit der Maßgabe bewilligt, dass der Klageantrag zu 2) lediglich auf Zahlung weiterer 1.295,43 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit gerichtet ist.

Der Antragstellerin wird … als Prozessbevollmächtigte beigeordnet.

 
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