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Oberlandesgericht Düsseldorf, 12 U 7/22

Datum:
15.09.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 U 7/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2022:0915.12U7.22.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 13 O 317/20
Nachinstanz:
Bundesgerichtshof, IX ZR 194/22
Leitsätze:
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 22.12.2021 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (13 O 317/20) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Schuldnerin, die E. GmbH, …, 12.829.683,11 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.07.2020 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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