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Oberlandesgericht Düsseldorf, Verg 7/21

Datum:
14.05.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
Verg 7/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2021:0514.VERG7.21.00
 
Tenor:

1.              Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 10. Februar 2021 (VK 1 – 66/20) wird mit der Maßgabe bezüglich der Ziffer 2 des Beschlusstenors zurückgewiesen, dass die Hinzuziehung der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin ab dem 21. August 2020 notwendig war.

2.              Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; die Beigeladenen tragen ihre Kosten jeweils selbst.

3.              Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf € ….

 
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