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Oberlandesgericht Düsseldorf, Verg 34/20

Datum:
24.03.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
Verg 34/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2021:0324.VERG34.20.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Münster vom 24. Juli 2020, Az. VK 2- VK 13/20, aufgehoben.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, bei Fortbestehen der Vergabeabsicht das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb „Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen“ (2019/S 202-491606) in den Stand vor Aufforderung der im Teilnahmewettbewerb erfolgreichen Bieter zur Angebotsabgabe zurückzuversetzen.

Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer tragen der Antragsgegner und die Beigeladene als Gesamtschuldner, wobei sich der Kostenanteil der Beigeladenen im Außenverhältnis auf 50 % reduziert. Die der Antragstellerin zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Aufwendungen tragen der Antragsgegner und die Beigeladene zu je 50 %.

Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragstellerin war notwendig.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsgegner und die Beigeladene zu je 50 %.

Wert des Beschwerdeverfahrens: … €.

 
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