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Oberlandesgericht Düsseldorf, 7 UF 77/21

Datum:
17.08.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 UF 77/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2021:0817.7UF77.21.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Neuss, 50 F 31/21
 
Tenor:

I.              Auf die Beschwerde der B. wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Neuss vom 11.03.2021 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

                            Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die Kosten des Verfahrens erster Instanz werden der Antragstellerin auferlegt .

              Der Beschwerdewert wird auf 1.000 € festgesetzt.

II.Der Antragstellerin wird zur Abwehr der  Beschwerde unter Beiordnung von Rechtsanwalt A. in X. ratenfreie Verfahrenskotenhilfe bewilligt.

 
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