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Oberlandesgericht Düsseldorf, 6 StS 6/15

Datum:
05.02.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Strafsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 StS 6/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2021:0205.6STS6.15.00
 
Normen:
§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1 StGB
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1.Der Angeklagte wird wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer

Freiheitsstrafe von zwei Jahren

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Von der verhängten Freiheitsstrafe gelten drei Monate als vollstreckt.

2.Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 
1

A.                 Feststellungen

I.                    Persönliche Verhältnisse

2 3 4 5 6 7

II.                  Die ausländische terroristische Vereinigung Islamische Bewegung Usbekistan

8 9 10 11 12 13 14 15

III.               Radikal-islamische Einstellung des Angeklagten und seine ideologische Nähe zur IBU

16 17 18 19 20

IV.               Unterstützung der IBU durch den Angeklagten

21 22 23 24 25 26 27 28

B.                  Beweiswürdigung

29 30 31 32 33 34 35 36

C.                  Rechtliche Würdigung

37 38 39 40 41

D.                  Strafzumessung

42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63

E.                  Kostenentscheidung

64
 

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