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Oberlandesgericht Düsseldorf, 5 U 52/20

Datum:
12.03.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 U 52/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2021:0312.5U52.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Mönchengladbach, 1 O 462/18
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach (1 O 462/18) vom 27.01.2020 wird zurückgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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