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Oberlandesgericht Düsseldorf, 2 U 54/20

Datum:
10.06.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 U 54/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2021:0610.2U54.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 4a O 37/19
 
Tenor:

I.              Die Berufung gegen das am 30. Juli 2020 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.              Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

III.              Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV.              Die Revision wird nicht zugelassen.

V.              Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 43.768,11 € festgesetzt.

 
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