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Oberlandesgericht Düsseldorf, 23 U 16/21

Datum:
22.11.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 U 16/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2021:1122.23U16.21.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 10 O 400/19
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 20.11.2020 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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