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Oberlandesgericht Düsseldorf, 22 U 241/20

Datum:
12.03.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 U 241/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2021:0312.22U241.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Krefeld, 5 O 102/19
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.09.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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