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Oberlandesgericht Düsseldorf, 16 U 225/20

Datum:
23.02.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 U 225/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2021:0223.16U225.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 3 O 401/19
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 27. Mai 2020 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - Az.: 3 O 401/19 – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das erstinstanzliche Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Senatstermin vom 11.06.2021 wird aufgehoben.

 
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