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Oberlandesgericht Düsseldorf, 15 U 3/21

Datum:
22.03.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 U 3/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2021:0322.15U3.21.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 34 O 42/20
Nachinstanz:
Bundesgerichtshof, I ZR 75/21
 
Tenor:

Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, seine Berufung gegen das am 16. Dezember 2020 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

Der Senat ist nach Beratung einstimmig davon überzeugt, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, die Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat, eine Entscheidung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich und auch eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.

 
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