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Oberlandesgericht Düsseldorf, 12 U 23/21

Datum:
09.12.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 U 23/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2021:1209.12U23.21.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 5 O 117/20
Leitsätze:

§ 64 GmbHG i.d. bis zum 31.12.2020 geltenden Fassung

§ 43 Abs. 3 GmbHG

 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 05.05.2021 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Düsseldorf (5 O 117/20) wird mit folgender Maßgabe zurückgewiesen:

Dem Beklagten bleibt vorbehalten, nach Erstattung des ausgeurteilten Betrages an die Masse Gegenansprüche, die sich nach Rang und Höhe mit den Beträgen decken, die die begünstigten Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätten, gegen den Kläger geltend zu machen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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