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Oberlandesgericht Düsseldorf, 10 U 6/21

Datum:
29.04.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 U 6/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2021:0429.10U6.21.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 15 O 371/19
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen Schlussurteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Einzelrichters) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in der genannten Höhe leistet.

 
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