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Oberlandesgericht Düsseldorf, 10 U 102/21

Datum:
20.12.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 U 102/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2021:1220.10U102.21.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 4 O 260/20
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 21.01.2021 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der genannten Höhe leistet.

 
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