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Oberlandesgericht Düsseldorf, Verg 38/18

Datum:
16.03.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
Verg 38/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2020:0316.VERG38.18.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 07.05.2018 (VK 2 – 38/18) unter Ziffer 2. des Beschlusstenors teilweise abgeändert und der erste Satz wie folgt neu gefasst:

Die Antragstellerin trägt die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Nachprüfungsverfahrens.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragstellerin zu 53 % und die Antragsgegnerin zu 47 % zu tragen; hiervon ausgenommen sind etwaige der Beigeladenen entstandene Kosten, die diese selbst trägt.

Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 16.002,68 € festgesetzt.

 
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