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Oberlandesgericht Düsseldorf, Verg 21/19

Datum:
05.02.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
Verg 21/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2020:0205.VERG21.19.00
 
Tenor:

1.                            Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, einschließlich der Kosten des Verfahrens nach § 169 Abs. 3 S. 1 GWB, trägt die Antragstellerin. Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst.

2.              Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf bis € 65.000,00.

 
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