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Oberlandesgericht Düsseldorf, 5 U 19/19

Datum:
26.03.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 19/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2020:0326.5U19.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Mönchengladbach, 11 O 330/17
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.11.2018 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach – Einzelrichterin – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 09.03.2018 wird aufrechterhalten, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger 8.964,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.09.2017 Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs mit der Fahrgestellnummer .....3, sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 958,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.09.2017 zu zahlen und soweit festgestellt worden ist, dass sich die Beklagte seit dem 07.09.2017 in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten ihrer Säumnis. Die übrigen Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Kläger zu 1/5 und die Beklagte zu 4/5. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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