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Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 Wx 237/18

Datum:
03.04.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Wx 237/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2020:0403.3WX237.18.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Neuss, 131 VI 443/17
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird der Beschluss

des Amtsgerichts Neuss – Nachlassgericht – vom 5. November 2018 geändert.

Der Antrag der Beteiligten zu 1 auf Erteilung eines sie als Alleinerbin ausweisenden Erbscheins wird zurückgewiesen.

Von den erstinstanzlichen Kosten werden die Kosten der Beweisaufnahme den Beteiligten zu 1 und 2 jeweils zur Hälfte auferlegt. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden den Beteiligten zu 1 und 2 jeweils zur Hälfte auferlegt. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.

Geschäftswert: 150.000,- €

 
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