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Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 Wx 230/19

Datum:
07.04.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Wx 230/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2020:0407.3WX230.19.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Geldern, WEEZ-4406-1
Leitsätze:

GBO §§ 20, 22, 29, 78 Abs. 2 Satz 1; BGB §§ 2110 Abs. 1, 2191

1.

Zum – hier bejahten – Erfordernis einer Zustimmung der Ersatznacherben zur Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks auch in Ansehung einer in notarieller Urkunde vereinbarten, zum Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs gemäß §§ 22, 29 GBO nicht ausreichenden, Freigabe des den einzigen der Nacherbenbindung unterliegenden Nachlassgegenstand ausmachenden Grundbesitzes.

2.

Zulassung der Rechtsbeschwerde mit Blick auf die im einzelnen ungeklärte Rechtsfrage, ob und in welchen Grenzen eine Freigabe von Nachlassgegenständen aus der Nacherbenbindung ohne Zustimmung des Ersatznacherben zulässig ist.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Grundbuchamtes vom 22. Oktober 2019 wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Geschäftswert: 5.000,- €

 
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