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Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 Wx 170/19

Datum:
23.12.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Wx 170/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2020:1223.3WX170.19.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Ratingen, 14 VI 680/16
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 vom 18. Juli 2019 wird der Beschluss des Nachlassgerichts Ratingen vom 10. Juli 2019 geändert. Das Nachlassgericht wird angewiesen, der Beteiligten zu 1 den mit Erbscheinsantrag vom 17. Dez. 2018 beantragten Alleinerbschein zu erteilen.

Die Gerichtskosten des erstinstanzlichen Erbscheinsverfahrens trägt die Beteiligte zu 1. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 3. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet weder im Erbscheinsverfahren noch im Beschwerdeverfahren statt.

Beschwerdewert: bis zu 200.000 €

 
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