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Oberlandesgericht Düsseldorf, 2 WF 113/20

Datum:
11.08.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 WF 113/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2020:0811.2WF113.20.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Kempen, 18 F 692/18
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der am 04.06.20120 erlassene Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Kempen teilweise abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:

              Auf Grund des Beschlusses des Amtsgerichts Kempen vom 06.01.2020 sind vom Antragsteller  571,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit  09.03.2020 an die Antragsgegnerin zu zahlen.

              Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

              Beschwerdewert: bis 1000,00 €

 
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