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Oberlandesgericht Düsseldorf, 23 U 163/19

Datum:
15.12.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 U 163/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2020:1215.23U163.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 11 O 425/17
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten zu 1) wird das am 22.11.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf insgesamt abgeändert und wie folgt neu gefasst:

              Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervention trägt der Kläger.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten oder die Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

              Die Revision wird zugelassen.

 
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