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Oberlandesgericht Düsseldorf, 20 U 18/19

Datum:
20.02.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 18/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2020:0220.20U18.19.00
 
Tenor:

I.               Auf die Berufung des Beklagten wird das am 24. Januar 2019 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und zwar dahingehend, dass die Klägerin auf die Widerklage des Beklagten

II.               Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

III.               Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 1/5 und dem Beklagten zu 4/5 auferlegt.

IV.               Dieses und das angefochtene Urteil, soweit es bestätigt worden ist, sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in 100.000,00 Euro, die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,00 Euro abwenden, soweit nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

V.               Die Revision des Beklagten wird zugelassen.

 
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