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Oberlandesgericht Düsseldorf, 14 U 73/19

Datum:
03.06.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 U 73/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2020:0603.14U73.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Krefeld, 3 O 338/18
 
Tenor:

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 29. August 2019 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (Az. 3 O 338/18) gemäß § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen.

Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass anderenfalls auch eine Zurückweisung der Berufung als offensichtlich unbegründet durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO in Betracht gekommen wäre.

Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 6. Juli 2020. Innerhalb der vorgenannten Frist mag sie auch prüfen, ob sie ihr Rechtsmittel zur Vermeidung weiterer Kosten zurücknehmen will.

Wert: 20.737 €.

 
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