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Oberlandesgericht Düsseldorf, 10 U 178/19

Datum:
07.05.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 U 178/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2020:0507.10U178.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 5 O 96/16
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.10.2019 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Einzelrichters) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Auf die Hilfswiderklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 24.178,60 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.11.2016 zu zahlen. Die Hilfswiderklage im Übrigen sowie die Klage werden abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten sowie die Berufung der Klägerin werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben die Klägerin zu 35 % und die Beklagte zu 65 % zu tragen. Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz haben die Klägerin zu 29 % und die Beklagte zu 71 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in der genannten Höhe leistet.

 
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