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Oberlandesgericht Düsseldorf, 10 U 136/19

Datum:
03.01.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 U 136/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2020:0103.10U136.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 5 O 217/17
Nachinstanz:
Bundesgerichtshof, XII ZR 14/10
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 24. Juli 2019 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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